Weitere Stiftungen und Förderer
Hans-Böckler-Stiftung
Wer kann sich bewerben?
“Geflüchtete können sich bei uns bewerben, wenn sie BAföG-berechtigt sind. Das bedeutet, dass sie sich seit mind. 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten. Wenn sich jemand im Asylverfahren befindet, ist diese Person nicht BAföG-berechtigt. Eine Bewerbung um ein Stipendium macht in diesem Fall erst Sinn, wenn das Asylverfahren zeitnah abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen ist.”
Alle Informationen zu den Stipendien für Geflüchtete finden Sie hier.
Friedrich-Ebert Stiftung
Wer kann sich bewerben?
Eine Stipendienbewerbung ist unabhängig vom Geflüchtetenstatus (geregelter Asylstatus, anerkannter Flüchtling, laufendes Asylverfahren etc.) unter Vorlage einer Studienplatzzusage oder Immatrikulationsbescheinigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen (Fach-)Hochschule sowie eines Nachweises über deutsche Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1/B2 entsprechen möglich.
Gefördert werden Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium und die sich gesellschaftliche engagieren.
Alle Informationen zu den Stipendien für Geflüchtete finden Sie hier.